EU-Entsendung — A1, AEntG, Mindestlohn
Wenn Sie als Innendienst, HR oder Geschäftsführung mit einem EU-Subunternehmer zusammenarbeiten, der MA aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsendet, gelten deutlich strengere Pflichten als bei Inland-Subs. Diese Anleitung führt Sie durch alle Schritte.
Wann mache ich das?
- Vor jedem Einsatz eines EU-entsandten MAs in Deutschland.
- Pro neuem MA des Subs — A1 ist personen-bezogen, nicht firmen-bezogen.
- Bei Verlängerung — A1-Bescheinigung läuft typisch nach 24 Monaten ab.
- Bei Wechsel der Einsatz-Baustelle — Anmeldung nach § 18 AEntG ggf. neu.
Pflicht-Übersicht — was muss erfüllt sein?
Pflicht 1 — A1-Bescheinigung pro Mitarbeiter
Die A1-Bescheinigung belegt, dass der entsandte MA in seinem Heimatland sozialversichert ist. Ohne A1 würde der MA in Deutschland sozialversicherungspflichtig — was sowohl der Sub als auch KFT vermeiden müssen.
Pflichten:
- A1 muss vor dem ersten Einsatz vorliegen — kein „kommt nach".
- A1 ist personen-bezogen — pro entsandtem MA eine eigene Bescheinigung.
- A1 wird im Heimatland beim Sozialversicherungsträger des Subs beantragt.
- Gültigkeitsdauer: typischerweise bis zu 24 Monate für eine Entsendung; Verlängerung möglich.
- KFT erhält das Original oder eine beglaubigte Kopie und legt es im Sub-Datensatz ab.
- Eine Kopie muss auf der Baustelle bereitliegen.
Was tun bei fehlender A1?
| Szenario | Reaktion |
|---|---|
| MA bringt am Einsatz-Tag keine A1 mit | Einsatz verweigern. § 6 Abs. 5 Werkvertrag erlaubt KFT, den MA nicht einzusetzen. |
| A1 ist abgelaufen | Verlängerung beim Heimat-Träger anfordern, in der Zwischenzeit kein Einsatz. |
| A1 ist gefälscht / nicht plausibel | Beim deutschen Sozialversicherungsträger nachfragen (DVKA — Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland). Bei Verdacht: Sub abmahnen, ggf. Vertrag fristlos kündigen (§ 12 Werkvertrag). |
Pflicht 2 — Anmeldung nach § 18 AEntG
Der Sub (nicht KFT!) muss seine entsandten MA bei der zuständigen deutschen Behörde anmelden — der Zoll-Verwaltung (Generalzolldirektion). Die Meldung erfolgt elektronisch über das MeldePortal-Mindestlohn.
Inhalt der Meldung:
- Name, Adresse, Geburtsdatum jedes entsandten MAs
- Zeitraum der Entsendung
- Einsatzort (Baustelle / Adresse in Deutschland)
- Adressen der Auftraggeber (KFT) + Sub
- Branche
- Verantwortliche Person für die Personalunterlagen in Deutschland
Was muss KFT tun?
- KFT verlangt vom Sub die Bestätigung der Meldung (PDF aus dem MeldePortal).
- Diese Bestätigung am Sub-Datensatz im SpeamCore ablegen.
- Eine Kopie auf der Baustelle bereithalten — bei Zoll-Kontrolle vorzulegen.
- Bei Wechsel des Einsatzortes / der MA: neue Meldung anfordern.
Bei Verstoß: Bußgeld bis 30.000 EUR pro Fall (§ 23 AEntG). KFT kann subsidiär haftbar gemacht werden.
Pflicht 3 — Aushang-Pflichten auf der Baustelle
Auf jeder KFT-Baustelle, auf der EU-entsandte MA tätig sind, müssen in deutscher Sprache bereitliegen (§ 6 Abs. 4 Werkvertrag):
| Dokument | Wer hält bereit? |
|---|---|
| Arbeitsverträge der entsandten MA (in Deutsch oder beglaubigter Übersetzung) | Sub bzw. dessen Bauleiter |
| Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate | Sub |
| Arbeitszeit-Nachweise mit Beginn / Ende / Pausen | Sub (oft im SpeamCore über Zeit-Tracking) |
| A1-Bescheinigungen aller anwesenden MA | Sub |
| Bestätigung § 18 AEntG-Meldung | Sub |
Bei Zoll-/BG-Kontrolle werden diese Dokumente vor Ort geprüft. Fehlen welche: Bußgeld + ggf. sofortiger Arbeits-Stopp durch die Behörde.
Empfehlung: KFT-Bauleiter prüft am ersten Einsatz-Tag, ob alle Dokumente da sind. Bei Mangel den Sub-Bauleiter zur sofortigen Nachreichung auffordern.
Pflicht 4 — Mindestlohn + ArbZG einhalten
Auf deutschem Boden gilt deutsches Arbeits-Recht — auch für EU-entsandte MA. Das heißt:
Mindestlohn (MiLoG)
- Aktueller gesetzlicher Mindestlohn (Stand prüfen — ändert sich periodisch).
- In manchen Branchen gibt es branchenspezifische Mindestlöhne (höher als gesetzlicher MiLoG) — z. B. Bauhauptgewerbe, Elektrohandwerk. Die für KFT-Baustellen geltenden Tarife mit der Buchhaltungs-Leitung abklären.
- KFT haftet subsidiär bei Mindestlohn-Verstößen des Subs (§ 14 AEntG-Bürgenhaftung).
Arbeitszeitgesetz (ArbZG, § 5 Werkvertrag)
| Pflicht | Wert |
|---|---|
| Höchstarbeitszeit | max. 10 Std./Tag, Ø 8 Std. in 6 Monaten (§ 3 ArbZG) |
| Ruhepausen | mind. 30 Min. bei > 6 Std., 45 Min. bei > 9 Std. (§ 4 ArbZG) |
| Ruhezeit | mind. 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG) |
| Sonn-/Feiertagsruhe | grundsätzlich keine Arbeit (§ 9 ArbZG) |
Bei Verstoß: Vertragsstrafe 500 EUR pro Verstoß und MA, gedeckelt auf 5 % der Nettoauftragssumme (§ 5 Abs. 3 Werkvertrag).
Mindesturlaub (BUrlG)
Sub muss seinen entsandten MA den deutschen Mindesturlaub gewähren (typisch 24 Werktage / 4 Wochen pro Jahr) — sofern der Heimat-Anspruch geringer ist.
So organisieren Sie EU-Entsendung in SpeamCore
Pro entsandtem MA einen separaten Compliance-Datensatz
Aktuell hat SpeamCore kein dediziertes EU-Entsendungs-Modul. Workaround:
- Sub-Detail öffnen → Tab Dokumente.
- Pro entsandtem MA einen Ordner anlegen (z. B. „Müller_Jan_2026-05") oder einen klaren Datei-Namen-Schema.
- Pro MA hochladen: A1, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung-Kopien, ggf. Schulungs-Nachweise.
- Ablaufdatum der A1 hinterlegen — Compliance-Reminder vor Ablauf.
Pre-Einsatz-Check (eigene Routine)
Empfohlen vor jedem ersten Einsatz eines EU-entsandten MAs:
- ☑ A1-Bescheinigung aktuell + im Sub-Datensatz hochgeladen
- ☑ § 18 AEntG-Meldung bestätigt + Kopie auf Baustelle
- ☑ Arbeitsvertrag + Lohnabrechnung + Zeit-Nachweise auf Baustelle
- ☑ Ersthelfer + Brandschutzhelfer (DGUV 205-023) vorhanden
- ☑ Sub-Bauleiter weiß, dass Pflicht-Dokumente in Deutsch vorliegen müssen
Bei Lücke: Einsatz verschieben.
Bei Zoll-Kontrolle — was tun?
- Ruhig bleiben — Zoll-Kontrollen sind Routine bei Bau-/Sicherheits-Baustellen.
- KFT-Bauleiter ruft sofort den KFT-Innendienst an, kurze Info.
- Zoll-Kontrolleure ins Baustellen-Büro führen, dort den Pflicht-Dokument-Ordner zeigen.
- Sub-Bauleiter ruft seinen Geschäftsführer an — der Sub ist der primäre Ansprechpartner, KFT ist nur Auftraggeber.
- Schriftliches Protokoll der Kontrolle anfordern — wird per Post nachgeschickt.
- Nach der Kontrolle: Mängel besprechen, sofort beheben, Bestätigungs-Mail an KFT.
Bürgenhaftung — wofür haftet KFT?
Achtung: Auch wenn KFT „nur" Auftraggeber ist, gibt es subsidiäre Haftungs-Risiken:
| Risiko | Rechtsgrundlage | KFT-Schutzmaßnahme |
|---|---|---|
| Mindestlohn-Verstöße des Subs | § 14 AEntG | Mindestlohn-Bestätigung pro Sub-MA verlangen, dokumentieren |
| Sozialversicherungs-Beiträge ausländischer MA | § 28e Abs. 3a SGB IV | A1 sicherstellen, BG-Mitgliedschaft des Subs prüfen |
| Bauabzugsteuer § 48 EStG | Abgabenordnung | Freistellungsbescheinigung sicherstellen oder 15 % einbehalten |
| Arbeitsschutz-Verstöße auf KFT-Baustelle | BaustellV / SiGeKo | Sicherheits-Unterweisung dokumentieren, PSA prüfen |
| Bußgelder bei fehlender § 18 AEntG-Meldung | § 23 AEntG | Meldungs-Bestätigung vom Sub anfordern |
Faustregel: Wenn der Sub aufgrund Insolvenz oder Verlassen aus Deutschland verschwindet, wird KFT als Auftraggeber von Behörden / Sozialversicherung angesprochen. Lückenlose Dokumentation ist KFTs Hauptverteidigung.
Stolpersteine
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