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EU-Entsendung — A1, AEntG, Mindestlohn

Wenn Sie als Innendienst, HR oder Geschäftsführung mit einem EU-Subunternehmer zusammenarbeiten, der MA aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsendet, gelten deutlich strengere Pflichten als bei Inland-Subs. Diese Anleitung führt Sie durch alle Schritte.

Wann mache ich das?

  • Vor jedem Einsatz eines EU-entsandten MAs in Deutschland.
  • Pro neuem MA des Subs — A1 ist personen-bezogen, nicht firmen-bezogen.
  • Bei Verlängerung — A1-Bescheinigung läuft typisch nach 24 Monaten ab.
  • Bei Wechsel der Einsatz-Baustelle — Anmeldung nach § 18 AEntG ggf. neu.

Pflicht-Übersicht — was muss erfüllt sein?

Pflicht 1 — A1-Bescheinigung pro Mitarbeiter

Die A1-Bescheinigung belegt, dass der entsandte MA in seinem Heimatland sozialversichert ist. Ohne A1 würde der MA in Deutschland sozialversicherungspflichtig — was sowohl der Sub als auch KFT vermeiden müssen.

Pflichten:

  • A1 muss vor dem ersten Einsatz vorliegen — kein „kommt nach".
  • A1 ist personen-bezogen — pro entsandtem MA eine eigene Bescheinigung.
  • A1 wird im Heimatland beim Sozialversicherungsträger des Subs beantragt.
  • Gültigkeitsdauer: typischerweise bis zu 24 Monate für eine Entsendung; Verlängerung möglich.
  • KFT erhält das Original oder eine beglaubigte Kopie und legt es im Sub-Datensatz ab.
  • Eine Kopie muss auf der Baustelle bereitliegen.

Was tun bei fehlender A1?

SzenarioReaktion
MA bringt am Einsatz-Tag keine A1 mitEinsatz verweigern. § 6 Abs. 5 Werkvertrag erlaubt KFT, den MA nicht einzusetzen.
A1 ist abgelaufenVerlängerung beim Heimat-Träger anfordern, in der Zwischenzeit kein Einsatz.
A1 ist gefälscht / nicht plausibelBeim deutschen Sozialversicherungsträger nachfragen (DVKA — Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland). Bei Verdacht: Sub abmahnen, ggf. Vertrag fristlos kündigen (§ 12 Werkvertrag).

Pflicht 2 — Anmeldung nach § 18 AEntG

Der Sub (nicht KFT!) muss seine entsandten MA bei der zuständigen deutschen Behörde anmelden — der Zoll-Verwaltung (Generalzolldirektion). Die Meldung erfolgt elektronisch über das MeldePortal-Mindestlohn.

Inhalt der Meldung:

  • Name, Adresse, Geburtsdatum jedes entsandten MAs
  • Zeitraum der Entsendung
  • Einsatzort (Baustelle / Adresse in Deutschland)
  • Adressen der Auftraggeber (KFT) + Sub
  • Branche
  • Verantwortliche Person für die Personalunterlagen in Deutschland

Was muss KFT tun?

  • KFT verlangt vom Sub die Bestätigung der Meldung (PDF aus dem MeldePortal).
  • Diese Bestätigung am Sub-Datensatz im SpeamCore ablegen.
  • Eine Kopie auf der Baustelle bereithalten — bei Zoll-Kontrolle vorzulegen.
  • Bei Wechsel des Einsatzortes / der MA: neue Meldung anfordern.

Bei Verstoß: Bußgeld bis 30.000 EUR pro Fall (§ 23 AEntG). KFT kann subsidiär haftbar gemacht werden.

Pflicht 3 — Aushang-Pflichten auf der Baustelle

Auf jeder KFT-Baustelle, auf der EU-entsandte MA tätig sind, müssen in deutscher Sprache bereitliegen (§ 6 Abs. 4 Werkvertrag):

DokumentWer hält bereit?
Arbeitsverträge der entsandten MA (in Deutsch oder beglaubigter Übersetzung)Sub bzw. dessen Bauleiter
Lohnabrechnungen der letzten 3 MonateSub
Arbeitszeit-Nachweise mit Beginn / Ende / PausenSub (oft im SpeamCore über Zeit-Tracking)
A1-Bescheinigungen aller anwesenden MASub
Bestätigung § 18 AEntG-MeldungSub

Bei Zoll-/BG-Kontrolle werden diese Dokumente vor Ort geprüft. Fehlen welche: Bußgeld + ggf. sofortiger Arbeits-Stopp durch die Behörde.

Empfehlung: KFT-Bauleiter prüft am ersten Einsatz-Tag, ob alle Dokumente da sind. Bei Mangel den Sub-Bauleiter zur sofortigen Nachreichung auffordern.

Pflicht 4 — Mindestlohn + ArbZG einhalten

Auf deutschem Boden gilt deutsches Arbeits-Recht — auch für EU-entsandte MA. Das heißt:

Mindestlohn (MiLoG)

  • Aktueller gesetzlicher Mindestlohn (Stand prüfen — ändert sich periodisch).
  • In manchen Branchen gibt es branchenspezifische Mindestlöhne (höher als gesetzlicher MiLoG) — z. B. Bauhauptgewerbe, Elektrohandwerk. Die für KFT-Baustellen geltenden Tarife mit der Buchhaltungs-Leitung abklären.
  • KFT haftet subsidiär bei Mindestlohn-Verstößen des Subs (§ 14 AEntG-Bürgenhaftung).

Arbeitszeitgesetz (ArbZG, § 5 Werkvertrag)

PflichtWert
Höchstarbeitszeitmax. 10 Std./Tag, Ø 8 Std. in 6 Monaten (§ 3 ArbZG)
Ruhepausenmind. 30 Min. bei > 6 Std., 45 Min. bei > 9 Std. (§ 4 ArbZG)
Ruhezeitmind. 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG)
Sonn-/Feiertagsruhegrundsätzlich keine Arbeit (§ 9 ArbZG)

Bei Verstoß: Vertragsstrafe 500 EUR pro Verstoß und MA, gedeckelt auf 5 % der Nettoauftragssumme (§ 5 Abs. 3 Werkvertrag).

Mindesturlaub (BUrlG)

Sub muss seinen entsandten MA den deutschen Mindesturlaub gewähren (typisch 24 Werktage / 4 Wochen pro Jahr) — sofern der Heimat-Anspruch geringer ist.

So organisieren Sie EU-Entsendung in SpeamCore

Pro entsandtem MA einen separaten Compliance-Datensatz

Aktuell hat SpeamCore kein dediziertes EU-Entsendungs-Modul. Workaround:

  1. Sub-Detail öffnen → Tab Dokumente.
  2. Pro entsandtem MA einen Ordner anlegen (z. B. „Müller_Jan_2026-05") oder einen klaren Datei-Namen-Schema.
  3. Pro MA hochladen: A1, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung-Kopien, ggf. Schulungs-Nachweise.
  4. Ablaufdatum der A1 hinterlegen — Compliance-Reminder vor Ablauf.

Pre-Einsatz-Check (eigene Routine)

Empfohlen vor jedem ersten Einsatz eines EU-entsandten MAs:

  • ☑ A1-Bescheinigung aktuell + im Sub-Datensatz hochgeladen
  • ☑ § 18 AEntG-Meldung bestätigt + Kopie auf Baustelle
  • ☑ Arbeitsvertrag + Lohnabrechnung + Zeit-Nachweise auf Baustelle
  • ☑ Ersthelfer + Brandschutzhelfer (DGUV 205-023) vorhanden
  • ☑ Sub-Bauleiter weiß, dass Pflicht-Dokumente in Deutsch vorliegen müssen

Bei Lücke: Einsatz verschieben.

Bei Zoll-Kontrolle — was tun?

  1. Ruhig bleiben — Zoll-Kontrollen sind Routine bei Bau-/Sicherheits-Baustellen.
  2. KFT-Bauleiter ruft sofort den KFT-Innendienst an, kurze Info.
  3. Zoll-Kontrolleure ins Baustellen-Büro führen, dort den Pflicht-Dokument-Ordner zeigen.
  4. Sub-Bauleiter ruft seinen Geschäftsführer an — der Sub ist der primäre Ansprechpartner, KFT ist nur Auftraggeber.
  5. Schriftliches Protokoll der Kontrolle anfordern — wird per Post nachgeschickt.
  6. Nach der Kontrolle: Mängel besprechen, sofort beheben, Bestätigungs-Mail an KFT.

Bürgenhaftung — wofür haftet KFT?

Achtung: Auch wenn KFT „nur" Auftraggeber ist, gibt es subsidiäre Haftungs-Risiken:

RisikoRechtsgrundlageKFT-Schutzmaßnahme
Mindestlohn-Verstöße des Subs§ 14 AEntGMindestlohn-Bestätigung pro Sub-MA verlangen, dokumentieren
Sozialversicherungs-Beiträge ausländischer MA§ 28e Abs. 3a SGB IVA1 sicherstellen, BG-Mitgliedschaft des Subs prüfen
Bauabzugsteuer § 48 EStGAbgabenordnungFreistellungsbescheinigung sicherstellen oder 15 % einbehalten
Arbeitsschutz-Verstöße auf KFT-BaustelleBaustellV / SiGeKoSicherheits-Unterweisung dokumentieren, PSA prüfen
Bußgelder bei fehlender § 18 AEntG-Meldung§ 23 AEntGMeldungs-Bestätigung vom Sub anfordern

Faustregel: Wenn der Sub aufgrund Insolvenz oder Verlassen aus Deutschland verschwindet, wird KFT als Auftraggeber von Behörden / Sozialversicherung angesprochen. Lückenlose Dokumentation ist KFTs Hauptverteidigung.

Stolpersteine

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